Leistungen des Arbeitgebers zur Förderung der Gesundheit seiner Arbeitnehmer sind bis zu 500 € pro Jahr und pro Arbeitnehmer Steuer- und sozialversicherungsfrei.
Welche Maßnahmen sind z.B. begünstigt?
- zertifiziertes Pilates Training nach §. 20 SGB V
- zertifiziertes Hatha Yoga für Anfänger & Wiedereinsteiger nach § 20 SGB V
- zertifiziertes Hatha Yoga regenerativ & Entspannung (Yin / Yoga) nach § 20 SGB V
- zertifizierter Kompaktkurs Hatha Yoga für Anfänger nach § 20 SGB V
Der Arbeitgeber darf die Kosten einsetzen für
GESUNDHEITSKURSE zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes, Präventionskurse
- nach § 20 Absatz 1 SBG V
- für die betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20 a SBG V
Kontaktiere mich
Bei Fragen zu den Präventionskursen nach § 20 helfe ich sehr gerne weiter. Bitte sende mir eine E-Mail unter Andrea-vb@online.de. Danke dir.