Firmenkurse

Leistungen des Arbeitgebers zur Förderung der Gesundheit seiner Arbeitnehmer sind bis zu 500 € pro Jahr und pro Arbeitnehmer Steuer- und sozialversicherungsfrei.

Welche Maßnahmen sind z.B. begünstigt?

  • zertifiziertes Pilates Training nach §. 20 SGB V
  • zertifiziertes Hatha Yoga für Anfänger & Wiedereinsteiger nach § 20 SGB V
  • zertifiziertes Hatha Yoga regenerativ & Entspannung (Yin / Yoga) nach § 20 SGB V
  • zertifizierter Kompaktkurs Hatha Yoga für Anfänger nach § 20 SGB V

Der Arbeitgeber darf die Kosten einsetzen für

GESUNDHEITSKURSE zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes, Präventionskurse

  • nach § 20 Absatz 1 SBG V
  • für die betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20 a SBG V

Kontaktiere mich

Bei Fragen zu den Präventionskursen nach § 20 helfe ich sehr gerne weiter. Bitte sende mir eine E-Mail unter Andrea-vb@online.de. Danke dir.