Kurse

Zertifizierte PRÄVENTIONSKURSE nach § 20 SGB V

Mit 50 – 100 % Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Alle gesetzlichen und auch einige private Krankenkassen bezuschussen zertifizierte Präventionskurse nach § 20 SGB V, um in die Gesundheitsvorsorge ihrer Mitglieder zu investieren.

Ich biete folgende Kurse an:

1. Pilates, 10 UE   –   Kurs ID  KU-BE-CCYUEC –

2. Hatha Yoga für Anfänger,   10 UE  –    Kurs ID  KU-ST-NPL2W5 –

3. Yin Yoga / Faszien (Hatha Yoga soft & Entsp.) 10 UE  –    Kurs ID  KU-ST-RUN5M9 –

4. Pilates ( Fokus auf Rückbildung mit Baby )          10 UE  –   Kurs ID KU-BE-CCYUEC –

5. Kompaktkurs Hatha Yoga, 3 Tage                 8 UE  –    Kurs ID   KU-ST-3KQSXT –

    als Präventionsreise / Kompaktangebot , Gut Wittmoldt kl Plöner See

    

WIE MELDE ICH MICH AN UND WIE ERHALTE ICH DIE BEZUSCHUSSUNG ?

  • Melde dich bei mir an zum Kurs an. ( Bei deiner Kasse brauchst du dich nur bei einer Präventionsreise anmelden und die Bezuschussungsgenehmigung erhalten.)
  • Erfrage bei deiner Kasse deinen Erstattungsbeitrag. (bitte Id-Kurs-Nr. angeben, siehe oben ) .
  • Melde dich bitte rechtzeitig an über das Anmeldeformular oder über E- mail an, da die Plätze begrenzt sind im Raum und überweise die Kursgebühr auf das angegebene Bankkonte auf der Anmeldung oder über Pay Pal (Freunde)
  • Sollte noch Platz sein, kannst du noch bis zu 2 Wochen nach Kursstart mit einsteigen ( nach Absprache) 
  • Kurse finden an einem festen Tag in der Woche über 8-10 Wochen statt.
  • Vorraussetzung für die anteilige Erstattung sind 80 % Teilnahme.
  • Kursgebühr ( zahlbar mit Anmeldung, wenn das gerade nicht machbar bist
  • sind auch monatliche Raten möglich.)
  • Wenn du mit einer med. Vorgeschichte zu uns in den Kurs kommst, informiere mich bitte, damit ich dir evt. Alternativübungen anbieten kann.
  • Die Kurse ersetzen jedoch, auch wenn sie einen therapeutischen Hintergrund besitzen, keinen Arztbesuch. 

Deine Krankenkasse unterstützt dich in meinen Präventionskursen mit 45 – 100 %. 2 x im Jahr Kannst du dieses Angebot in Anspruch nehmen nach Parag. 20 SGB V. (Zusätzlich auch über deinen Arbeitgeber als dritten Kurs.)