Foto: Andrea von Borstel
Leistungen des Arbeitgebers zur Förderung der Gesundheit seiner Arbeitnehmer sind bis zu 600 € pro Jahr und pro Arbeitnehmer Steuer- und sozialversicherungsfrei. ( §3 Nr. 34 EStG )
KANN MEIN ARBEITGEBER DEN KURS ZAHLEN?
Ja, auch das geht. Dein Arbeitgeber ist natürlich daran interessiert, wenn seine Angestellten gesundheitssportlichen Aktivitäten nachgehen. Zertif. Präventionskurse können sogar zu 100 % vom Unternehmen steuerlich abgesetzt werden. ( § 3 Nr. 34 EStG). Hierfür stehen pro Mitarbeiter 600 € pro Jahr zur Verfügung. Wenn du bereits 2 Kurse pro Jahr absolviert hast, stünde Kurs 3 via Betrieblicher Gesundheitsförderung überhaupt nichts im Wege.
zusätzliche Erstattung
Wenn dein Arbeitgeber eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) abgeschlossen hat für ihre Belegschaft, eine Krankenzusatzversicherung für den Arbeitgeber sozusagen, zählen je nach Versicherung und Tarif zertif. Präventionskurse dort auch zum Leistungskatalog.
Welche Maßnahmen sind z.B. begünstigt die ich anbiete:
- zertifiziertes Pilates Training nach §. 20 SGB V
- zertifiziertes Hatha Yoga für Anfänger & Wiedereinsteiger nach § 20 SGB V
- zertifiziertes Hatha Yoga regenerativ & Entspannung (Yin / Yoga) nach § 20 SGB V
- zertifizierter Kompaktkurs Hatha Yoga für Anfänger nach § 20 SGB V
Der Arbeitgeber darf die Kosten einsetzen für
GESUNDHEITSKURSE zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes, Präventionskurse
- nach § 3 Nr. 34 EStG
- für die betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20 a SBG V
Kontaktiere mich
Bei Fragen zu den Präventionskursen nach § 20 helfe ich sehr gerne weiter. Bitte sende mir eine E-Mail unter Andrea-vb@online.de. Danke dir.